Bekenntnis zur Elektrifizierung der Taunusbahn
- Der Kreistag bekräftigt den Beschluss aus dem Jahr 2015 die Taunusbahn im ersten Schritt bis Usingen und im zweiten Schritt bis Grävenwiesbach zu elektrifizieren.
- Der Kreistag fordert den VHT über seine Vertreter im Verbandsvorstand und der Verbandsversammlung auf, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Elektrifizierung und Sanierung der Taunusbahnstrecke auszuschöpfen.
- Über den Fortgang der Maßnahmen der Elektrifizierung wird im BPVU vierteljährlich berichtet.
Begründung
Die Elektrifizierung der Taunusbahn ist das bedeutendste Infrastrukturprojekt des bisherigen Jahrtausends für das Usinger Land. Durch die direkte Anbindung an die Frankfurter Innenstadt steigt die Attraktivität des ländlichen Raums immens. Für viele Pendlerinnen und Pendler wird die umsteigefreie Möglichkeit den Weg zur Arbeit erleichtern. Die elektrifizierte Verbindung bietet ein nachhaltiges und attraktives Mobilitätsangebot, welches auch zur Entlastung der überbelasteten Straßen beitragen kann. Durch die hohen Förderzusagen seitens des Landes ist die Elektrifizierung für den VHT durch einen verhältnismäßig geringen Eigenanteil möglich. Seit dem erstmaligen Beschluss im Jahr 2015 ist das Projektvolumen durch eine deutliche Ausweitung des Umfangs der Investitionen angewachsen. Es wurden zusätzliche Bestandteile zu den Planungen eingefügt, u.a. der Neubau des elektronischen Stellwerks und der zweigleisige Abschnitt in Wehrheim, um eine zuverlässige Einbindung in das bestehende S-Bahn-Netz zu ermöglichen. Dies ging mit umfassenden Untersuchungen zu den gesetzlichen Erfordernissen zu der Ertüchtigung und der Erweiterung der Trasse einher, die bei diesem komplexen Projekt sehr aufwändig sind. Die Finanzierung des VHT-Eigenanteils erfolgt gemäß geltender Finanzierungssystematik des RMV über die Trassenentgelte.
Daher bekennt sich der Kreistag zu dem im Jahre 2015 gefassten Grundsatzbeschluss zur Elektrifizierung der Taunusbahn.