SPD-Fraktion Hochtaunus

Resolutionsantrag zum Schutz der Pressefreiheit

Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, GRÜNE, FDP und FWG
Die im Kreistag des Hochtaunuskreises vertretene AfD-Fraktion hat auf Ihrer Facebook-Präsenz in der Nacht zum 28.08.2018 einen Angriff auf die Pressefreiheit verübt. Die freiheitliche Grundordnung wurde angegriffen mit den Worten: „Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Presseverlage gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt. Darüber sollten die Medienvertreter hierzulande einmal nachdenken, denn wenn die Stimmung endgültig kippt ist es zu spät!“
Die AfD-Fraktion im Hochtaunuskreis hatte nun nahezu drei Wochen Zeit, Konsequenzen aus diesen verbalen Entgleisungen zu ziehen. Dies hat die AfD-Fraktion bis heute nicht getan. Es gibt hierzu keine öffentliche Entschuldigung und keinerlei Distanzierungen in der Öffentlichkeit seitens der AfD-Kreistagsfraktion.
Der Kreistag verurteilt diese Äußerung auf das Schärfste. Sie ist mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit absolut unvereinbar, da sie den Vertretern der Presse ein empfindliches Übel in Aussicht stellt, soweit sie ihr von den Autoren unterstelltes Verhalten/Berichterstattung nicht ändert. Die Äußerung entbehrt insoweit jeglichem Auslegungsspielraum und war mit dem beschriebenen Zweck voll beabsichtigt.
Der Kreistag des Hochtaunuskreises bekennt sich uneingeschränkt zur Pressefreiheit. Der Kreistag des Hochtaunuskreises steht zur Unveräußerlichkeit der Grundrechte und des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 5 GG sichert der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit der Meinungsäußerung zu. Jeder Angriff auf diese Freiheit wird durch den Kreistag des Hochtaunuskreises auf das Schärfste verurteilt. Der Hochtaunuskreis, mit all seinen Organen, wird sich Verunglimpfungen der freiheitlich demokratischen Grundordnung, der Grundrechte und Angriffen gegen die Freiheit der Presse entgegenstellen, diese verurteilen und alle nötigen Schritte unternehmen, um den Schutz zur Wahrung der Grundrechte zu gewährleisten.
18. Kreistagssitzung der 11. Wahlperiode, 17.09.2018

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